Fachgebiet Kranken- und Pflegeversicherung sowie über und zwischenstaatliches Recht
| Willkommen auf der Internetseite für Ratsuchende rund um die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie das über- und zwischenstaatliche Recht. | ||
| Das über- und zwischenstaatliche Recht befasst sich im Sozialversicherungsbereich u. a. mit allen Fragen rund um die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, wenn ein Auslandbezug vorhanden ist. | ||
| Ein solcher Auslandsbezug kann z. B. durch eine Beschäftigung als Grenzgänger, die Wohnsitzverlegung in einen anderen Staat oder durch den vorübergehenden Aufenthalt (z. B. Urlaub, Entsendung, Arbeitssuche, Au-pair-Beschäftigung) in einem anderen Staat gegeben sein. | ||
| Sollten Sie daher auf diesem Gebiet Beratungsbedarf haben, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Auf dieser Internetseite finden Sie bei Interesse Details zu meiner Person, meinen Tätigkeitsschwerpunkten und meinen Angeboten für Sie. | ||
| Ich freue mich darauf Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zu vertreten. | ||
|
Geburtsdatum: 1965 |
|
||
| Nach Abitur und Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten zweijährige Fortbildung zum Krankenkassenfachwirt. |
|||
| Mehrjährige Krankenkassentätigkeit
|
|||
| 1992 Wechsel zum AOK-Bundesverband | |||
| Dort Aufbau eines zertifizierten Fernlehrgangs
zum Berufsabschluss des Sozialversicherungsfachangestellten (Fachrichtung
Krankenversicherung) 1994 Übernahme der Teamleitung für den Bereich Fernunterricht beim dortigen Verband. Seit 1998 Teamleiter Ausbildung/Fernunterricht |
|||
| Parallel zur Tätigkeit beim AOK-Bundesverband
Fachhochschulstudium zum Dipl.-Betriebswirt (FH). Diplomarbeit zum Thema "Bildungscontrolling" |
|||
| Seit Juli 2000 Referent für den Bereich "Kommunikation und Information" sowie seit Juli 2003 für den Bereich Leistungsaushilfe/Verwaltungshilfe bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) |
|||
| Seit Mai 2008 Rentenberater für den Sachbereich Kranken- und Pflegeversicherung sowie über- und zwischenstaatliches Recht |
|||
| 17-jährige Erfahrung in der Redaktion sozialversicherungsrechtlicher Artikel und Schriften | ||
| 15-jährige Erfahrung als haupt- und nebenamtlicher Dozent im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung | ||
| 10-jährige Erfahrung als Autor von Fachartikeln in diversen Fachzeitschriften der Sozialversicherung | ||
| 8-jährige Erfahrung als Dozent im über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrecht | ||
| 6-jährige Erfahrung in der Anwendung und Umsetzung von Manahmen des Bildungscontrollings zur Sicherung des Qualifizierungserfolgs | ||
Ich biete Ihnen individuelle Beratungen insbesondere zu folgenden Themen:
| Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei Rückkehr nach Deutschland (Versicherungspflicht und Freiwillige Versicherung) | ||
| Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes in Deutschland bei einem vorübergehenden oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland | ||
| Versicherungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Eltern, die aus dem Ausland zu Ihren Kindenr nach Deutschland ziehen? | ||
| Anwartschaftsversicherungen in der gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung, um bei Rückkehr nach Deutschland
wieder in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung eintreten
zu können. - Wann machen diese Sinn? - Wann sind sie entbehrlich? - Wie teuer sind sie? |
||
|
Expatberatung für die gesetzliche Sozialversicherung
(Beratung für entsandte Arbeitnehmer) - Worauf ist bei einer Entsendung zu achten? - Welche Probleme bestehen bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit? - Welche Lösungen gibt es? - Welche Ansprüche bestehen bei Schwangerschaft/Mutterschaft? - Welche Bescheinigungen sind erforderlich und wer stellt sie aus? |
||
| Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
von Au-pairs? - Wann sind sie in Deutschland gesetzlich versichert? - Wann sind sie im Ausland versichert? - Worauf ist zu achten? |
||
| Selbstverständlich berate ich Sie auch zu allen Fragen nach Ihren Ansprüchen und Versicherungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im innerstaatlich deutschen Recht | ||
| Dies ist nur eine kleine Auswahl der Bereiche. in denen ich Ihnen eine individuelle Beratung zu Fragen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anbieten kann. Rufen Sie mich einfach unverbindlich an unter Tel: 02642/205095 oder benutzen Sie das Kontaktformular. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft, ob ich Ihnen bei der Lösung Ihrer Frage weiterhelfen kann. | ||
|
Sozialversicherung
der Expatriates Das Seminar richtet sich an Unternehmen, Arbeitgeberverbände und Berater von entsandten Arbeitnehmen Auszug aus den Inhalten |
||
|
- - - - |
Wann
liegt eine Entsendung im Sinne des deutschen Rechts vor? Welche Kriterien gelten für Staaten mit denen über- und zwischenstaatliche Regelungen bestehen? Wie und in welchen Fällen kann ein Verbleib in der deutschen Sozialversicherung erreicht werden, wenn die Voraussetzungen einer Entsendung nicht erfüllt sind? Welche Änderungen treten mit der neuen EWG-Verordnung zum 01.01.2010 ein? |
|
|
|
||
| Sozialversicherung der Impats Das Seminar richtet sich an Unternehmen, Arbeitgeberverbände und Berater von entsandten Arbeitnehmen, wenn diese aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden Auszug aus den Inhalten |
|||
| - - - - |
Wann liegt eine Einstrahlung im Sinne des
deutschen Rechts vor? Welche Kriterien gelten für Staaten mit denen über- und zwischenstaatliche Regelungen bestehen? Wie und in welchen Fällen kann ein Verbleib in der ausländischen Sozialversicherung erreicht werden? Welche Änderungen treten mit der neuen EWG-Verordnung zum 01.01.2010 ein? |
||
|
Sicherung
der Einnahmen aus Behandlungen von Patienten aus dem Ausland Das Seminar richtet sich an Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte sowie Arzt- und Zahnarzthelferinnen Auszug aus den Inhalten |
||
|
- - - - |
Worauf
ist bei Patienten aus anderen EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz zu
achten? Mit wem und nach welchem Verfahren sind die Kosten abzurechnen? Wie erfolgt die Abrechnung mit Patienten aus anderen Staaten? Wer kann helfen, die Kosten abzurechnen, wenn der Patient bereits wieder im Ausland ist? |
|
|
Meine
Kranken- und Pflegeversicherung bei Wohnort im Ausland Das Seminar richtet sich an Rentner, Grenzgänger, Au-pairs und Familienangehörige, die im Ausland ohne den in Deutschland Versicherten leben Auszug aus den Inhalten |
||
|
- - - - |
Unter
welchen Voraussetzungen kann ich, trotz Wohnsitz im Ausland, in Deutschland
kranken- und pflegeversichert bleiben? Wie berechnen sich meine Beiträge? Wie, in welchem Umfang und von wem erhalte ich Leistungen bei Krankheit, bei Mutterschaft und im Pflegefall? Wie gestaltet sich das Verfahren, welche Bescheinigungen, Vordrucke, Nachweise benötige ich? |
|
|
Expats
und Sozialversicherung Z. B. als Ergänzung zu den arbeits- und steuerrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmer ergeben, gehe ich auf die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte einer Entsendung ein. |
||
|
|
|||
|
Als
Rentner im Ausland wohnen Aspekte des Vortrags: |
||
|
- - - - - - |
Wie
weit reicht mein gesetzlicher Versicherungsschutz? Wann ist von einem Wohnsitz im Ausland auszugehen? Welche Auswirkungen hat dies auf meinen Versicherungsschutz in Deutschland? Wovon sind Beiträge zu zahlen? Wenn ich nicht mehr in Deutschland versichert bin, wie kann ich mich absichern, worauf ist zu achten und was passiert, wenn ich nach Deutschland zurückkehre? Die Tücken der Pflegeversicherung? |
|
|
|||
|
Weitere
Angebote Selbstverständlich biete ich Ihnen auch gerne Vorträge zu allen anderen Themengebieten des über- und zwischenstaatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsrechts an. Nutzen Sie bei Bedarf bitte das Kontaktformular für weitere Infos. |
||
Eine Auswahl meiner Veröffentlichungen:
| Zeitschrift: Die Krankenversicherung - Heft 7- 8/2007 | ||
| - | Artikel Versuchung in der Ferne Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bei einem vorübergehenden oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland |
|
||||
|
|
|||
|
AOK
Lernbrief - Versicherungspflicht der Arbeitnehmer - Teil 1
(Stand: 08.2008) |
||
| - | Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Entsendungen |
|
||||
|
|
|||
| AOK Lernbrief - System der sozialen Sicherheit - Stand: 08.2008 | ||
| - | Über- und zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht |
|
||||
|
|
|||
| Zeitschrift: SF Medien - Heft Februar 2009 | |||
| - |
Artikel
Versicherungspflicht der Nichtversicherten Eine Betrachung unter dem Blickwinkel über- und zwischenstaatlichen Rechts |
||
|
|
|||
| Schlagwortverzeichnis zum Sozialversicherungslexikon in KV-LEX (Periodika) | ||
| - | Schlagwörter zum über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrecht |
|
|
|||
|
Im
Urlaub mit der BKK - Herausgeber: LexisNexis Deutschland (Stand: 01.2009) |
||
| - | Überarbeitung des Merkblatts mit Tipps zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung bei Urlaub im Ausland |
|
|
|||
| Handbuch Soziale Sicherheit International Europäisches Gemeinschaftsrecht und Abkommen mit anderen Staaten Mitautor - Herausgeber: AOK-Verlag (Loseblattwerk - Stand: 2010) ISBN: 978-3-553-00001-7 |
||
| Rentenberater sind freiberuflich tätige Spezialisten für das Sozialversicherungsrecht, die - ähnlich wie Steuerberater oder Rechtsanwälte - gegen Honorar tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern. | ||
| Rentenberater für den Sachbereich Kranken- und Pflegeversicherung sowie über- und zwischenstaatliches Recht sind als unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten darauf spezialisiert Ihre Ansprüche bei Kranken- oder Pflegekassen geltend zu machen. | ||
| In der Spezialsierung auf das über- und zwischenstaatliche Recht befassen sich Rentenberater z. B. mit Fragen des gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes bei einem vorübergehenden oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland. Hierzu gehören z. B. Auskünfte über Ihre Ansprüche auf Kostenerstattung für Zahnersatz, ärztliche Behandlung usw., wenn Sie diese privat im Ausland in Anspruch genommen haben. Unabhängig davon, ob Sie gezielt für die Inanspruchnahme einer Leistung ins Ausland gereist sind oder diese im Rahmen eines Urlaubs, Studiums, einer Entsendung im Rahmen eines beruflichen Auslandsaufenthalts oder nach einem Wohnsitzwechsel ins Ausland in Anspruch genommen haben. Rentenberater mit dieser Spezialisierung können Sie hinsichtlich Ihrer Ansprüche in solchen und vielen weiteren Fragen beraten (Hinsichtlich meines Leistungsangebots siehe "Meine Leistungen für Sie" | ||
| Rentenberater dürfen sich nur Personen nennen, die eine Erlaubnis für die Ausübung rechtsberatender Tätigkeiten vom Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde erhalten haben. Vom Rentenberater sind immer die Interessen des Mandaten gegenber den Sozialversicherungsträgern zu vertreten. Dort wo die Beratung des Versicherungsträgers ihre Grenzen findet, weil seine Interessen betroffen sind, fängt spätestens die unabhängige Beratung und optimale Vertretung durch den Rentenberater an. | |
| "Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen." (Bundesdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980) | |
| Rentenberater sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Tätigkeiten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Hierbei richtet sich die Höhe der Gebühr nach der Art der Tätigkeit, nach deren Umfang und Schwierigkeit. In besonders aufwändigen Fällen kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden. | ||
| Für eine Erstberatung, ungefähr im Umfang von einer halben Stunde, wird von mir eine Gebühr in Höhe von 80,00 EUR zuzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Diese Gebühr wird bei einer weiteren Vertretung auf die dann entstehende Gebühr nach 14 RVG angerechnet. | ||
| Die Höhe der Gebühren hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab, so dass ich an dieser Stelle keine pauschalen Angaben machen kann. Ich werde Sie daher vorab persönlich ausführlich und umfassend über die zu erwartenden Kosten informieren. | ||
| Die Rechtschutzversicherungen erstatten die Gebühren des Rentenberaters leider grundsätzlich nicht. Die durch eine Beratung entstandenen Kosten können allerdings steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden (Vgl. BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997). | ||
| Deutsch-Indisches Abkommen über Sozialversicherung trat am 01.10.2009 in Kraft. | ||
| Dieses Abkommen regelt u.a. wann im Rahmen einer Entsendung von oder nach Indien weiterhin ausschließlich das Recht des Entsendestaates in der gesetzlichen Rentenversicherung (und über dentsprechende Regelungen des Schlussprotokolls in der Arbeitslosenversicherung) gilt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.dvka.de in der Rubrik "Arbeiten im Ausland" - "Merkblätter". | ||
| Deutsch-Australisches Ergänzungsabkommen über Soziale Sicherheit trat am 01.10.2008 in Kraft. | ||
| Dieses Abkommen regelt u.a. wann im Rahmen
einer Entsendung von oder nach Australien weiterhin ausschließlich
das Recht des Entsendestaates in der gesetzlichen Rentenversicherung
gilt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.dvka.de in der Rubrik "Arbeiten im Ausland" - "Merkblätter". |
||
| Auf folgenden Websites finden Sie weitere Informationen oder ergänzende Beratungsangebote | ||
| Steuerberatung Wonnebauer | Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Grenzgänger Deutschland - Luxemburg | |
Bei dieser Website handelt es sich um eine private Website für die der folgende Haftungsausschluss gilt.
| Allgemeines
Diese Internetseite wird nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und gewartet. Mein Ziel ist es, aktuelle und genaue Informationen bereitzustellen. Wenn wir von Fehlern erfahren, werden ich diese umgehend korrigieren. |
||
| Für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der auf den Web-Seiten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen übernehme ich jedoch keine Gewähr. Dies gilt auch für Inhalte auf Webseiten, auf die von dieser Internetseite aus verweisen wird(vgl. Anmerkungen unter "Links zu anderen Webseiten"). Die Angaben auf dieser Website und den von mir verlinkten Seiten sind nicht notwendigerweise umfassend, komplett, genau oder aktuell und stellen auch keine professionelle oder rechtliche Beratung dar. Ich kann außerdem nicht garantieren, dass ein online abrufbares Dokument dem offiziell angenommenen Text genau entspricht. | ||
| Wie auf jeder Website, so ist auch auf dieser nicht ausgeschlossen, dass einige der Daten und Angaben in nicht fehlerfreien Dateien oder Formaten angelegt/strukturiert sind. Ich kann daher keine Verantwortung übernehmen für Probleme, die aufgrund der Benutzung dieser Webseite oder damit verbundener externer Webseiten entstehen könnten. Ebenso wenig hafte ich für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art, die Ihnen oder Dritten im Zusammenhang mit der Benutzung meiner Webseiten oder des Internets entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Mängel und Fehlleistungen aller Art, wie z. B. Datenverlust oder "Viren" sowie für Missbrauch von Daten und Informationen durch unbefugte Dritte (z. B. durch kopieren, verwerten, verfälschen, einsehen usw. | ||
| Links zu anderen
Webseiten Verknüpfungen ("Links") zu den Webangeboten Dritter biete ich Ihnen als Zusatzangebot an. Diese Webseiten sind vollkommen unabhängig und liegen außerhalb meiner Kontrolle. Ich übernehme daher keine Gewährleistung für die Inhalte, Nutzung und Erreichbarkeit irgendeiner dieser Webseiten Dritter, auf die Sie über meine Website zugreifen. |
||
| Rechtswirksamkeit
dieses Haftungsausschlusses Dieser Haftungsausschluss ist Bestandteil meines Internetangebots. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes nicht oder nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile dieses Haftungsausschlusses in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. |
||
| Bernd Christl | ||
| - | Rentenberater für den Sachbereich Kranken- und Pflegeversicherung sowie über-und zwischenstaatliches Recht | |
| - | Krankenkassenfachwirt | |
| - | Diplom-Betriebswirt (FH) | |